Energieausweis

 

Sie möchten wissen was Ihr Gebäude an Energie verbraucht?

Wir führen gewerkeübergreifende und unabhängige Energieberatungen durch.

Vor- und Nachteile von Verbrauchs- und bedarfsorientierten Energieausweisen?

Was ist das richtige für Sie?

  Verbrauchorientierten Energieausweisen Bedarfsorientierten Energieausweisen
 
  • Energieverbräuche der letzten Jahre zu Grunde gelegt
  • Ermittlung Energiekennwert
  • Gebäudeaufnahme nach der
    Energieeinsparverordnung
  • Berechnung vom
    Energiekennwert
Vorteil
  • Günstig
  • Energieermittlung aufgrund vieler bautechnischer Parameter. So werden z. B. die U-Werte Wärmedurchgangskoeffizienten) der einzelnen Bauteile aufgenommen und bewertet. Auch die Heizungsanlage samt Rohrleitungen werden untersucht. Somit kann der ermittelte Bedarf mit dem tatsächlichem Verbrauch verglichen werden. Liegt der tatsächliche Verbrauch wesentlich höher oder niedriger kann gemeinsam mit dem Nutzer z. B. das Heiz- oder Lüftungsverhalten optimiert werden. Auch ein niedrigerer Verbrauch kann Schäden durch falsches Lüftungsverhalten in Form von Schimmel hervorrufen.
  • Erfassung einer energetischen Bilanz vom untersuchten Gebäude. Auf dieser Basis sind konkrete Aussagen zu Einspareffekten und Kosten von konkreten baulichen Energiespar-Maßnahmen möglich.
Nachteil
  • Grundlage die letzten Energieverbräche
  • Gebäude wird nicht aufgenommen Wärmebrücken, Bauteile, Heizungsanlagen und Fensterflächen werden nicht berücksichtigt
  • keine Modernisierungstipps
  • keine Energieeinsparmaßnahmen
  • aufwendige Bedarfsberechnung und der damit verbundene höhere Preis (ab 290 Euro)

Was bietet der Energieausweis?

  • Gesamtenergetische Bewertung
  • Darstellung des Primärenergiebedarfs
  • Energieverluste über die Gebäudehülle
  • Energieverluste der Anagentechnik
  • Verursachte CO2-Emissionen

Ab wann sind welche Ausweise vorgeschrieben?

Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing ist dem Käufer, Mieter oder Leasingnehmer der Energiepass „zugänglich zu machen“. Der Verkäufer oder Vermieter muss nicht von sich aus einen Energiepass vorlegen, sondern nur auf Verlangen. Dann allerdings „unverzüglich“. Neue Mieter haben das Recht, eine Kopie des Energieausweises zu erhalten.

Wann welche Gebäude welchen Energieausweis benötigen:

  • Neubau:
    • Bedarfsorientierter Energieausweis ab sofort.
  • Häuser nach umfassender Sanierung:
    • (mehr als 50 Prozent der Gebäudehülle wurde verändert) und/oder Modernisierung mit öffentlichen Mitteln: bedarfsorientierter Energieausweis ab sofort.
  • Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1965 errichtet wurden:
    • Bedarfsorientierter Energieausweis ab 1. Juli 2008.
  • Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die nach 1965 bis Ende 1977 errichtet wurden:
    • Bedarfsorientierter Energieausweis ab 1. Januar 2009.
  • Häuser, die nach 1978 errichtet wurden oder die mehr als vier Wohnungen haben:
    • Generelle Wahlfreiheit zwischen bedarfsorientiertem und verbrauchsorientiertem Energieausweis.